Häufige Fragen - FAQ
Für die Untersuchung und Behandlung eines Kindes ist ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes oder einer Ärztin erforderlich. Bitte suchen Sie zunächst Ihren Kinderarzt oder ihre Kinderärztin auf. Sollte der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin eine Vorstellung in einem SPZ befürworten und Sie wohnen in unserem Einzugsgebiet, können Sie Ihr Kind telefonisch zu den angegebenen Telefonzeiten bei uns an anmelden (siehe Kontakt).
Weitere Informationen zu den Angeboten der Kinder- und Jugendambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ) in Berlin erhalten Sie in der Landeskoordination Rehabilitation und Teilhabe.
In der Regel etwa sechs bis acht Monate zwischen Anmeldung und erstem Termin.
Durch Ferienzeiten und wenn besonders viele Anmeldungen zur gleichen Zeit bei uns eingehen, kann sich die Wartezeit etwas verlängern.
Bei Kleinkindern bemühen wir uns um eine wesentlich schnellere Terminvergabe.
Wenn Sie Ihr Kind zu einer Nachuntersuchung anmelden – das heißt es ist schon einmal bei uns untersucht worden –, verkürzt sich die Wartezeit ebenfalls.
Bitte geben Sie bei Ihrer Wiederanmeldung immer an, dass Sie schon einmal bei uns waren.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- einen Überweisungsschein des Kinder- oder Hausarztes für das laufende Quartal
- die Krankenversicherungskarte
- das gelbe Untersuchungsheft
- ggf. Untersuchungsbefunde und Beurteilungen des Kindes, soweit schon vorhanden
- den ausgefüllten Elternfragebogen, den wir Ihnen mit unserer Einladung zum Erstgespräch zuschicken
Nein, unsere Therapieplätze sind leider sehr begrenzt und werden vor allem für Kinder angeboten, die eine komplexe interdisziplinäre Betreuung benötigen. Wird ein Therapiebedarf bei Ihrem Kind festgestellt und kann nicht von uns erbracht werden, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Praxis in Wohnortnähe.
Der Integrationsstatus ermöglicht Kindern mit Einschränkungen unterschiedlicher Art in den Kindertagesstätten zusätzliche Förderung zu erhalten.
Diese Förderung wird durch speziell ausgebildete FacherzieherInnen für Integration im Rahmen des Kitaalltags durchgeführt.
Durch eine an die individuellen Bedürfnisse des Kindes angepasste unterstützende Begleitung soll die Teilhabe an allen Aktivitäten ermöglicht und Ausgrenzung vermieden werden.
Bewilligt werden kann ein erhöhter Förderbedarf – 10 Stunden zusätzliche Betreuung pro Woche – oder – nach Einberufung eines Förderausschusses – ein wesentlich erhöhter Förderbedarf: 20 Stunden pro Woche.
Die Eltern stellen einen Antrag bei ihrem zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der über den jeweils notwendigen Förderbedarf entscheidet. Bei der Antragstellung kann die Kindertagesstätte die Eltern unterstützen.
Ein SPZ kann auf Grundlage seiner ausführlichen Diagnostik des Kindes die Beantragung eines Integrationsstatus empfehlen.
Die Untersuchungsbefunde können auf Antrag und mit Zustimmung der Eltern (Schweigepflichtentbindung) dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur Verfügung gestellt werden.
Wenn ihr Kind gesund ist und auch sonst keine Entwicklungsauffälligkeiten zeigt, leider nein.
Verdacht auf Hochbegabung ist kein Anmeldegrund.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Schulpsychologischen Beratungsstellen oder an Beratungsstellen, die auf Hochbegabung spezialisiert sind.
Äußert ihr Kind jedoch Unmut über Langeweile, schreibt schlechte Noten, macht absichtlich Fehler, verliert das Interesse an der Schule, wird zum Außenseiter, gilt als verträumt und unkonzentriert, verliert das Selbstbewusstsein, traut sich nichts mehr zu, gilt als verhaltensauffällig, hyperaktiv oder aggressiv, oder entwickelt Angstzustände, Tics oder psychosomatische Beschwerden, - und Sie vermuten, dass es sehr intelligent ist, – dann können Sie eine Vorstellung bei uns mit ihrem Kinder- oder Hausarzt besprechen.
Inklusion lässt sich aus dem Lateinischen herleiten und bedeutet wortwörtlich »Einschluss«. Im aktuellen Sprachgebrauch steht Inklusion für das Ziel einer »barrierefreien« Gesellschaft, in der die Teilhabe behinderter Menschen an allen gesellschaftlichen Prozessen zur Selbstverständlichkeit geworden ist.
Im Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (CRPD) verabschiedet. Ziel dieses Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Dabei soll stärker als bisher das kritische Potenzial der Menschenrechte gegen unfreiwillige Ausgrenzungen aus Gemeinschaften und der Gesellschaft entfaltet werden. Es geht nicht mehr nur darum, Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen.
Bis 2012 haben sich 153 Staaten, einschließlich Deutschland, verpflichtet, die Konvention, bestehend aus 50 Artikeln, in ihre nationale Gesetzgebung zu übertragen.
Dazu gehören unter anderen:
- Barrieren im öffentlichen Raum abzuschaffen (Art. 9)
- Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens (Art. 19)
- Recht auf Bildung und Erziehung (Art. 24)
- Recht auf Arbeit (Art. 27)
In Deutschland ist die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch verankert.´
Siehe auch: aktion-mensch.de
Die Sensorische Integrationstheorie wurde von A. Jean Ayres (1920-1988) entwickelt in der Absicht, die Zusammenhänge zwischen Verhalten und neuronalen Prozessen, vor allem zwischen Verhalten und sensorischer Verarbeitung oder Integration, besser erklären zu können.
»Unter sensorischer Integration versteht man jenen neurologischen Prozess, bei dem vom eigenen Körper und der Umwelt ausgehende Sinneseindrücke geordnet werden, und der es dem Menschen ermöglicht, seinen Körper innerhalb der Umwelt sinnvoll einzusetzen. Räumliche und zeitliche Aspekte der verschiedenen Sinneseindrücke werden interpretiert, verknüpft und vereint. Sensorische Integration bedeutet Verarbeitung von Informationen... Das Gehirn muss unter ständig wechselnden Bedingungen sensorische Informationen auswählen, vergleichen und verknüpfen bzw. die Aufnahme verstärken oder verhindern. Mit anderen Worten: das Gehirn hat die Aufgabe, Informationen zu integrieren.« A. Jean Ayres, 1989
Eine Sensorische Integrationsstörung liegt vor, wenn das Reizangebot im Gehirn nicht ausreichend gut verarbeitet wird.
So können Kinder mit Problemen im Bereich der Gleichgewichtsregulierung über- oder unterinformiert sein und ängstlich-vermeidend oder selbstgefährdend-unvorsichtig reagieren. Genauso können Empfindungen über die Haut (Taktiliät) Überempfindlichkeit, Irritation oder sogar Abwehrreaktionen auslösen. Von der Tiefensensibilität/Eigenwahrnehmung wird eher mit Unterinformiertheit reagiert.
Die Sensorische Integrationsbehandlung arbeitet hauptsächlich auf der Ebene der Basissinne (taktil, propriozeptiv und vestibulär) und hilft dem Kind über ein gezieltes Angebot von Material zu einer verbesserten Integration dieser Sinnessysteme zu kommen.
Grundsätzlich ist für die Klärung einer Lese-Rechtschreibschwäche der schulpsychologische Dienst zuständig. Den Kontakt hierzu kann die Klassenlehrerin Ihres Kindes ermöglichen.
Im Rahmen unserer umfassenden Diagnostik testen wir bei entsprechender Fragestellung auch das Lese- und Rechtschreibvermögen des Kindes.
Unsere Sprachtherapeutinnen bieten Logopädie leider nur in Deutsch an. Sie verfügen aber über langjährige Erfahrung in der Therapie mit bilingualen Kindern und können Sie kompetent beraten.
In der Therapie selbst spielen die Freude am Kommunizieren, aufmerksames Zuhören, Steigerung der Konzentration, Aufbau eines altersgemäßen Spielverhaltens und vieles andere eine wichtige Rolle, so dass eine Sprachtherapie im Deutschen dem Kind hilft, Fortschritte auch in seiner Muttersprache zu machen.
Dies muss im Einzelfall mit der zuständigen Therapeutin geklärt werden.
Manchmal ist es sinnvoll und hilfreich, wenn ein Elternteil in der Therapie anwesend ist – insbesondere bei noch sehr kleinen Kindern –, in der Regel findet die Therapie jedoch ohne die Eltern statt. Das Kind kann so in einem anderen Zusammenhang neue Verhaltensweisen ausprobieren und auch die Eltern können so von der ständigen Verantwortlichkeit entlastet werden.
Nach der Therapiestunde wird die Therapeutin Ihnen gerne eine Rückmeldung geben. Sie können aber jederzeit ein Beratungsgespräch mit der Therapeutin, einer Psychologin oder unserer Sozialarbeiterin vereinbaren.